| |
1. Geltung der
Bedingungen
• Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware aus der ersten Bestellung
gelten diese Bedingungen als angenommen. Diese gelten
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst
wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Angebot, Vertragsabschluß
• Angebote sind - auch bezüglich Preisangaben - freibleibend
und unverbindlich.
• Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung durch
den Verkäufer, spätestens mit Ausführung der Lieferung
zustande.
• Der Käufer ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden.
Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung
des Verkäufers.
Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so hat
der Besteller unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
einer Woche,
nach Absendung der Auftragsbestätigung schriftlich zu widersprechen.
Andernfalls kommt der Vertrag zu den in der Auftragsbestätigung
genannten Bedingungen zustande.
• Nebenabreden, änderungen und Ergänzungen sind nur
gültig, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
3. Preise, Preisänderungen
• Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
• Die Preise schließen die Verpackung ein. Der Kunde trägt
die Fracht- und Versicherungskosten, sowie sonstige Nebenkosten.
• Druckfehler und Irrtümer bei der Erstellung von Preislisten
bleiben unter Korrekturvorbehalt.
4. Lieferzeiten
• Bei Lieferverzögerungen, die vom Verkäufer zu vertreten
sind, beträgt die vom Käufer zu setzende Nachfrist zwei
Wochen,
die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.
5. Versand und Gefahrübergang
• Erfüllungsort ist München
• Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die
Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben
worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume des
Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers
verzögert, geht die
Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
• Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt.
• Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit
und Beschädigung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge
innerhalb
einer Frist von 5 Werktagen, nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme
als erfolgt.
6. Gewährleistung
• Ist der Liefergegenstand schadhaft oder fehlen ihm zugesicherte
Eigenschaften leistet der Verkäufer unter Ausschluß sonstiger
Gewährleistungsansprüche des Käufers, Ersatz oder bessert
nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
• Die Gewährleistungsfrist beträgt 8 Werktage und
beginnt mit dem Datum des Gefahrüberganges.
• Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer
unverzüglich, schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften
Liefergegenstände sind
in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des
Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten.
Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer den Liefergegenstand
mit einer genauen Fehlerbeschreibung und einer Rechnungskopie
an den Verkäufer zurück zusenden. Ein Versto? gegen die
bevorstehenden Verpflichtungen schließt jede Gewährleistungsansprüche
gegenüber dem Verkäufer aus.
• Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach
angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung
des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
• Sollte eine Beanstandung nicht auf einen Fehler des Liefergegenstandes
beruhen, kann der Verkäufer eine Aufwandgebühr für
Handling erheben. Diese Aufwandsgebühr wird nach der benötigten
Arbeitszeit berechnet.
7. Haftungsbegrenzung
• Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verschulden
bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen,
soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wurde.
• Der Schadensanspruch bezieht sich ausschlie?lich auf den Liefergegenstand,
Mängelfolgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen.
• Schadensansprüche und Gewährleistungsansprüche
sind nicht auf Dritte übertragbar.
8. Eigentumsvorbehalt
• Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer
aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung
zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den
gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über
die Vorbehaltsware nicht verfügen.
• Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher -
auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers
hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
• Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere
bei Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware
auf seine Kosten zurückzunehmen. Weder in der Zurücknahme
noch in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer
liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - der Rücktritt
vom Vertrag.
9. Zahlung
• Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar
an den Verkäufer durch Kreditkartenzahlung, Vorkasse oder per
Nachnahme erfolgen.
10. Schadenersatz bei Stornierung, Nichtabnahme
• Storniert der Besteller den Auftrag oder nimmt er die Ware
nicht ab, so hat er dem Verkäufer den daraus entstehenden Schaden
zu ersetzen. Dieser Schaden wird pauschal durch eine Storno- bzw.
Nichtabnahmegebühr in Höhe von 20% des Netto-Auftragswertes
zzgl.
der gesetzlichen Mehrwertsteuer vereinbart. Zusätzlich hat der
Besteller die Kosten für den Hin- und Rücktransport zu tragen.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
• Für die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer
und Käufer gilt deutsches Recht.
• Soweit der Käufer Vollkaufmann i.S. des Handelsgesetzbuches,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, ist München ausschliesslicher Gerichtsstand
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
• Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen
oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarung unwirksam sein
oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt.
|
|