1. Geltung der Bedingungen
• Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware aus der ersten Bestellung gelten diese Bedingungen als angenommen. Diese gelten
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Angebot, Vertragsabschluß
• Angebote sind - auch bezüglich Preisangaben - freibleibend und unverbindlich.
• Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung durch den Verkäufer, spätestens mit Ausführung der Lieferung zustande.
• Der Käufer ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung des Verkäufers.
Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so hat der Besteller unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche,
nach Absendung der Auftragsbestätigung schriftlich zu widersprechen. Andernfalls kommt der Vertrag zu den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen zustande.
• Nebenabreden, änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

3. Preise, Preisänderungen
• Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
• Die Preise schließen die Verpackung ein. Der Kunde trägt die Fracht- und Versicherungskosten, sowie sonstige Nebenkosten.
• Druckfehler und Irrtümer bei der Erstellung von Preislisten bleiben unter Korrekturvorbehalt.

4. Lieferzeiten
• Bei Lieferverzögerungen, die vom Verkäufer zu vertreten sind, beträgt die vom Käufer zu setzende Nachfrist zwei Wochen,
die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.

5. Versand und Gefahrübergang
• Erfüllungsort ist München
• Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die
Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
• Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt.
• Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Beschädigung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb
einer Frist von 5 Werktagen, nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt.

6. Gewährleistung
• Ist der Liefergegenstand schadhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften leistet der Verkäufer unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers, Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
• Die Gewährleistungsfrist beträgt 8 Werktage und beginnt mit dem Datum des Gefahrüberganges.
• Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind
in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer den Liefergegenstand mit einer genauen Fehlerbeschreibung und einer Rechnungskopie
an den Verkäufer zurück zusenden. Ein Versto? gegen die bevorstehenden Verpflichtungen schließt jede Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aus.
• Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung
des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
• Sollte eine Beanstandung nicht auf einen Fehler des Liefergegenstandes beruhen, kann der Verkäufer eine Aufwandgebühr für Handling erheben. Diese Aufwandsgebühr wird nach der benötigten Arbeitszeit berechnet.

7. Haftungsbegrenzung
• Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
• Der Schadensanspruch bezieht sich ausschlie?lich auf den Liefergegenstand, Mängelfolgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen.
• Schadensansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar.

8. Eigentumsvorbehalt
• Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
• Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
• Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. Weder in der Zurücknahme noch in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - der Rücktritt vom Vertrag.

9. Zahlung
• Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an den Verkäufer durch Kreditkartenzahlung, Vorkasse oder per Nachnahme erfolgen.

10. Schadenersatz bei Stornierung, Nichtabnahme
• Storniert der Besteller den Auftrag oder nimmt er die Ware nicht ab, so hat er dem Verkäufer den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Dieser Schaden wird pauschal durch eine Storno- bzw. Nichtabnahmegebühr in Höhe von 20% des Netto-Auftragswertes zzgl.
der gesetzlichen Mehrwertsteuer vereinbart. Zusätzlich hat der Besteller die Kosten für den Hin- und Rücktransport zu tragen.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
• Für die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt deutsches Recht.
• Soweit der Käufer Vollkaufmann i.S. des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist München ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
• Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarung unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt.